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Gefahrengut

Falls Ihre Unternehmung gefährliche Güter (UN Nr.) verarbeitet, diese per Strasse oder per Bahn oberhalb der Freigrenze transportiert werden und in diesem Zusammenhang einfüllt, verpackt, lädt und entlädt, brauchen Sie einen Gefahrengutbeauftragten.

Gemäss Artikel 4 der Gefahrengutbeauftragtenverordnung können Gefahrengutbeauftragte auch aussenstehende Personen sein.

Unsere Ausbildung und Erfahrung ist Ihr Nutzen